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Das Erlebnisbergwerk bei:

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Abschluss des Vertrages
Die EBBG organisiert in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Besucherführungen im Erlebnisbergwerk.

2) Leistungen und Preise
Leistungen und Preise sind nach Angaben des derzeit gültigen Prospektes bzw. der Homepage: www.erlebnisbergwerk.com. maßgeblich.

3) Bezahlung
Mit der Anmeldung einer Gruppe ab 10 Personen wird ein Angebot mit einer Option erstellt. Wenn bis 10 Tage vor der Befahrung/ Veranstaltung keine Aktualisierung der Personenanzahl erfolgt, ist der komplette Preis zu zahlen. Radtouren sind nur mit Vorkasse möglich. Am Tag der Befahrung kann in bar, mit EC-Karte oder auf Rechnungslegung bezahlt werden.

4) Gewährleistung
Der Besucherführer ist nicht verpflichtet, eine Wartezeit ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Bei verspätetem Eintreffen, der angemeldeten Besucher findet die Befahrung nicht statt, da keine zusätzlichen Seilfahrten durchgeführt werden können.

5) Rücktritt des Besuchers
Der Besucher kann jederzeit durch schriftliche Erklärung von der Befahrung zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Bitte beachten Sie: Wird eine Besucherführung nicht bzw. mit weniger angemeldeten Personen in Anspruch genommen, ohne dass mindestens 10 Tage vorher eine Abbestellung erfolgte, werden 100% des vereinbarten Preises berechnet.

6) Rücktritt des Veranstalters
Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Befahrung aus sicherungstechnischen Gründen abzusagen. Wir sind in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Besucher zu informieren und ihnen die bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Ein Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn das Erlebnis infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt werden kann. Im Falle des Rücktritts durch den Veranstalter hat der Besucher das Recht, eine kostenfreie Umbuchung vorzunehmen

7) Haftung
Die EBBG haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln.

8) Sonstiges
Der Veranstalter behält sich die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern vor. Der Besucher erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekannt werden schriftlich widerspricht. Ergänzende Vereinbarungen, Abweichungen von diesen Bedingungen, mündliche Abreden oder sonstige Änderungen sind nur gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind.

9) Eigenverantwortung
Allen Anweisungen des Personals ist unbedingte Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen kann der Besucher umgehend des Bergwerkes verwiesen werden. Der Eintritt wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

10) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Geltungsdatum unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

gültig ab 01.01.2023